Wer die Musik bestellt...

In dieser Woche haben wir wieder unsere jährliche Investitionsdatenbank mit der Übersicht der privaten Standort-Investitionen veröffentlicht. Im dritten Jahr konnten wir einen neuen Rekordwert von rund 390 Millionen Euro mit 2.800 neuen Arbeitsplätzen vermelden!

Eine gute Gelegenheit in diesem Blog einmal auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die öffentlichen Investitionen in den Kommunen hinzuweisen. Dafür zitiere ich hier ausnahmsweise mal eine dritte Quelle im Wortlaut: das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung. 

Im Report des Insitutes zu den wirtschaftspolitischen Herausforderungen heißt es:

Trotz umfangreicher Maßnahmen des Bundes zur Entlastung der Kommunen in den vergangenen Jahren (BMF 2016) sind die Probleme der Kommu­nalfinanzen noch nicht gelöst. Den Entlastungen stehen im Zusammenhang mit der Integration von Geflüchteten zusätzliche Belastungen gegenüber.

Die besonders hoch verschuldeten Kommunen ha­ben es trotz steigender Einnahmen und historisch niedriger Zinsen noch nicht geschaft, ihre Kassen­kreditbestände nennenswert zu senken. An diesen hohen Beständen ist der Bund nicht unschuldig. Die Steuersenkungen der rot­grünen Regierung rissen Löcher in die kommunalen Haushalte. Zudem wur­den den Kommunen immer neue Sozialausgaben aufgebürdet, ohne dass sie finanziell entsprechend ausgestattet wurden.

Die steigenden Sozialausga­ben stehen in einem engen Zusammenhang mit der kommunalen Investitionsschwäche und den stei­genden Kassenkreditbeständen. Letztere bergen erhebliche Risiken im Falle von Zinserhöhungen.

Eine Entschuldung der besonders belasteten Kommunen über einen vom Bund geschaffenen Alt­schuldentilgungsfond würde diese Risiken mindern und den Kommunen Handlungsspielraum geben. Die Flüchtlingsrücklage von rund 18,5 Mrd. Euro, welche aller Voraussicht nach nicht benötigt wird, könnte in einen entsprechenden Altschuldentilgungsfond überführt werden.  

Damit stünden Mittel im Umfang von gut einem Drittel der Kassenkreditbestände zur Verfügung und es würde ein Teil der Überschüsse gesamtstaatlich zur Schuldentilgung eingesetzt, was kurzfristig aus deutscher Konjunkturperspek­tive sinnvoll erscheint. Gleichzeitig wird langfristig die Investitionskraft der Kommunen gestärkt. Dies würde sich für die Bevölkerung vor Ort dann sehr konkret in einer verbesserten lokalen Infrastruktur bemerkbar machen. 

Eine Entschuldung wäre allerdings nur sinnvoll, wenn zugleich die betroffenen Kommunen in die Lage versetzt würden, ihren Haushalt auszugleichen, wofür weitere Entlastungen bei den Sozialausgaben hilfreich wären."

Dem ist nur eine mögliche Kurzversion des richtig geschilderten Sachverhaltes hinzuzufügen:

Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch!

 

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