Kostenlose Nutzung von Mietfahrzeugen für Beschäftigte in Akutkrankenhäuser

Ab dem 01.04.2020 können Beschäftigte in Akutkrankenhäusern für die Fahrt zur Arbeit kostenlos ein Mietfahrzeug einer Autovermietung nutzen, die flächendeckend in Nordrhein-Westfalen Niederlassungen betreibt. So bleibt das Klinikpersonal mobil – und das Infektionsrisiko kann reduziert werden. Das Programm läuft zunächst bis zum 31.05.2020.

Teilnehmen können alle Beschäftigten von Akutkrankenhäusern und sonstigen Kliniken, die zur Zeit an der Akutversorgung von infizierten Personen im Land NRW mitwirken und über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Zusätzlich müssen sie schriftlich versichern, dass die Nutzung eines Mietfahrzeuges für Fahrten zum Arbeitsplatz aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich Bus und Schiene in NRW erforderlich ist, da kein privater Pkw eingesetzt werden kann. Der ab Montag, 30.03.2020 per Download verfügbare Vordruck „Nachweis der Berechtigung des Klinikpersonals zur Vorlage bei der teilnehmenden Autovermietung“ muss heruntergeladen und vollständig ausgefüllt werden (auch vom Arbeitgeber). Mit dem ausgefüllten Vordruck können sich die Beschäftigten an eine Niederlassung der teilnehmenden Autovermietungen wenden. Dort wird auf Grundlage des Vordrucks ein Mietvertrag mit den Beschäftigten abgeschlossen. Um die Abrechnung der Kosten müssen sich die Krankenhausbeschäftigten nicht kümmern. Das übernimmt die Autovermietung direkt mit der Bezirksregierung Münster. Die Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt zwischen dem 01.04.2020 und dem 31.05.2020 (spätester Rückgabetermin).

Das Verkehrsministerium hat die Bezirksregierung Münster mit der zentralen Abwicklung des neuen Förderprogramms beauftragt.

Ansprechpartner: Christina Hartmann

Telefon: 0251 411-1443

Link zu weiteren Information und zum Berechtigungsnachweis: https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderung_corona/mobilita…

Autor*in
Iris Przygodda