CoronaSchVO: Neue Auslegungshinweise für den Einzelhandel, Dienstleister im Gesundheitwesen u.a.,

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MAGS NRW

Die Auslegungshinweise enthalten eine Reihe von Konkretisierungen zur CoronaSchVO  sowie Antworten auf offene Fragen, so z.B.:     

- Regeln und Vorgaben zur Berechnung der zulässigen Verkaufsfläche im Einzelhandel,

- Regelungen zur zulässigen Personenzahl auf der zulässigen Verkaufsfläche,

- Wahlrechten bei Mischsortimenten

- Grundsätzliches Verbot für Bekleidungs- und Elektronikgeschäfte > 800qm,

- Regelungen für Fahrschulen und Hundeschulen

- Erläuterungen für Dienstleister im Gesundheitswesen und medizinisch notwendige Handwerks- und Dienstleistungen, hier insbes. Regelungen für Podologen vs. Kosmetischer Fusspflege.

- Definition und Abgrenzungen Veranstaltungen vs. Versammlungen

- Training von Berufssportlern


Auf die Regelungen in der Anlage wird verwiesen.

 

 

 

 

Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff