Welche Betriebe dürfen öffnen - welche nicht?
Ab Montag, 20. April, gilt eine neue Rechtsverordnung des Landes NRW, die bis zum 3. Mai gilt. Die Umsetzung wirft eine Reihe von Abgrenzungsfragen auf.
Um für die Dortmunder Betriebe Rechtsklarheit zu schaffen, hat das Ordnungsamt eine Übersichtstabelle erstellt. Sie weist aus, welche Betriebsarten unter welchen Bedingungen betrieben bzw. auf der Grundlage der Rechtsverordnung vorübergehend nicht betrieben werden dürfen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, da verschiedene Eilverfahren am Oberverwaltungsgericht anhängig sind.
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Erstellt am
Montag, 20. April 2020 - 08:35
Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff