Kurzarbeitergeld: 30.6. wichtige Frist!

Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen: Bis zum 30.6. besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen.
Näheres dazu siehe Anlage.

Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff