Prämien für Ausbildungsbetriebe: neues Bundesprogramm sichert Ausbildungsplätze

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Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein 500 Millionen Euro umfassendes Hilfsprogramm "Ausbildungsplätze sichern" für kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe auf den Weg gebracht, um durch die Corona-Pandemie bedrohte Ausbildungsplätze zu sichern. .

Folgendes ist geplant:

  • Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Konkret sollen sie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro erhalten.
  • Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, soll eine Prämie von 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden.
  • Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
  • Besonders gefördert werden Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Für die Übernahme einer sogenannten Auftrags- oder Verbundausbildung erhält ein Betrieb eine Prämie von 1.500 Euro. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister werden mit 8.000 Euro unterstützt. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.  
  • Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

Weitere Informationen finden sich in der Anlage.

Die Umsetzung des Programms soll durch Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Anträge auf Förderung sind hinsichtlich der Maßnahmen bei der für das jeweilige Unternehmen örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Hinsichtlich der Maßnahme "Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung" sollen die Details der Durchführung im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung noch erörtert werden.

Die Förderrichtlinien werden noch erarbeitet. Soweit operative Eckpunkte heute schon klar sind, finden Sie sich hier: https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html

Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff