Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Ab sofort können Unternehmen, die in der Coronakrise erhebliche Umsatzeinbußen in Kauf nehmen müssen, Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch nehmen. Die Hilfen können pro Unternehmen insgesamt bis zu 150.000 Euro betragen.
Ab dem 8.7. können sich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auf der Onlineplattform des Bundeswirtschaftsministeriums registrieren:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Nur Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern ist es möglich, für Unternehmen Anträge zu stellen, und dies voraussichtlich ab der kommenden Woche. Die Bewilligung der Überbrückungshilfen erfolgt über die Bewilligungsstellen der Länder.
Die Überbrückungshilfen sind Bestandteil des Konjunkturpakets, das der Bundestag in der vergangenen Woche abschließend beschlossen hatte. Bis zu 24,6 Milliarden Euro sind für die Maßnahme vorgesehen. Es handelt sich dabei um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die Hilfen stehen Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbstständigen sowie gemeinnützigen Unternehmen und Organiationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro offen. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Höhe der Umsatzeinbußen. Vergleichsmaßstab ist dabei der Vorjahresumsatz.
Die Überbrückungshilfe erstattet 80 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent, 70 Prozent der Fixkosten bei 50 und bis zu 70 Prozent Umsatzeinbruch und 40 Prozent der Fixkosten bei 40 und bis zu 50 Prozent Umsatzeinbruch. Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern können maximal 9000 Euro bekommen. Bei weniger als zehn Mitarbeitern werden höchstens 15.000 Euro ausgezahlt. Wer zwischen elf und 249 Mitarbeitern beschäftigt, kann bis zu 150.000 Euro erhalten.