Kurzarbeitergeld - Noch vor dem Jahreswechsel Anzeige stellen!
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Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation verbunden mit Überlegungen der Landesregierung zu einem erneuten Lockdown Ende Dezember und Anfang Januar sind Unternehmen und Beschäftigte entweder weiterhin oder auch erneut auf Hilfen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Kurzarbeitergeld angewiesen. Um die staatlichen Hilfen auch in Anspruch nehmen zu können gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu beachten und Fristen zu berücksichtigen. Näheres siehe Anlage.
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Erstellt am
Donnerstag, 10. Dezember 2020 - 16:04
Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff