Corona-Hilfe vom Land NRW für Kinos

Mit dem Förderprogramm „Film ab NRW“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Kinobetreiber in dieser schwierigen Lage (Corona-Pandemie) und stellt ab Januar 2021 dafür insgesamt bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung. 

Die finanzielle Hilfestellung für die Kinos erfolgt ohne Rechtsanspruch ausschließlich als Billigkeitsleistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Hilfszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021. Die Kinobetriebe müssen glaubhaft machen, dass ein Liquiditätsengpass vorliegt. Dies erfolgt anhand einer von einem Steuerberater bestätigten Liquiditätsbedarfsplanung. Ebenfalls muss der regelmäßige Kinospielbetrieb wieder aufgenommen werden, wenn dies durch die Behörden wieder erlaubt ist. Von einem regelmäßigen Spielbetrieb wird ausgegangen, wenn mindestens an 15 Kalendertagen pro Monat entgeltliche Filmvorführungen stattfinden. 

Der Förderantrag ist bei der Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich, TRI 1 Film ab NRW, 52425 Jülich zu stellen. Hier der Link zu weiteren Informationen und zu den Antragsformularen: https://www.ptj.de/projektfoerderung/film-ab-nrw.
 

Autor*in
Iris Przygodda