Veranstaltungen.Dortmund
Die Wirtschaftsförderung Dortmund fördert und unterstützt aus dem Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ Veranstaltungen, die eine Entscheidung für einen Besuch in Dortmund auslösen oder die das Potential besitzen eine überregionale mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Dortmund ist eine lebendige und attraktive Großstadt, die ihren Bewohner*innen und auswärtigen Gästen attraktive Veranstaltungsangebote macht. Veranstaltungen jeder Art bilden Anlässe, die zu einem Besuch in der Stadt führen. Davon profitiert eine Vielzahl an Branchen. Um das Angebot an Veranstaltungen auch in der Zeit während und nach der Corona-Pandemie auf ein neues Niveau zu heben, unterstützt die Wirtschaftsförderung Dortmund geeignete Veranstaltungsformate mit einem finanziellen Zuschuss.
Veranstaltungen.Dortmund - Was wird gefördert:
Vorrangig werden Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter gefördert, die im weitesten Sinne dem Sport- oder Kulturbereich zuzuordnen sind. Dies können sowohl Einzelveranstaltungen als auch Veranstaltungsreihen sein. Die Veranstaltungen müssen nach der dann jeweils gültigen CoronaschutzVO des Landes NRW zulässig sein.
Antragstellung
Die Förderhöhe ist abhängig von den Gesamtkosten der Veranstaltung, der Bedeutung der Veranstaltung sowie dem kalkulierten Fehlbedarf. Sie sollte nur in Ausnahmefällen 20% der Gesamtkosten überschreiten. Sie stellt eine Fehlbedarfsfinanzierung dar. Anträge auf Förderung aus dem Veranstaltungstopf können jederzeit online gestellt werden. Die Zuwendungen, die im Rahmen der Veranstaltungen.Dortmund gewährt werden, unterliegen den Regelungen einer De-minimis Beihilfe. Die Abwicklung der Förderung, insbesondere die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Wirtschaftsförderung Dortmund. Diese erteilt einen Zuwendungsbescheid, der die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit darstellt. Im Anschluss an die Durchführung der Veranstaltung oder des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Zu viel ausgezahlte Mittel sind zurück zu zahlen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Geförderte Veranstaltungen werden auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung Dortmund aufgelistet. Auf allen verwendeten Medien ist das Logo der Wirtschaftsförderung Dortmund bzw. der Stadt Dortmund aufzuführen.
Vor einer Antragsstellung empfehlen wir mit der Wirtschaftsförderung Dortmund Kontakt aufzunehmen um die Einzelheiten zu besprechen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle Veranstaltenden gleich welcher Rechtsform, wobei vorrangig Dortmunder Unternehmen berücksichtigt werden. Ausgenommen sind Messen und (Fach-)Kongresse sowie Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden o. ä. welche einen nichtöffentlichen oder halböffentlichen Charakter aufweisen. Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind rein digitale Formate ohne Publikum und ohne Auswirkungen auf die Veranstaltungswirtschaft (wie z. B. Aufträge an Künstler*innen, Bühnentechnik, Security etc.). Nicht förderfähig sind investive Mittel jeder Art (z. B. Anschaffung für Technik, Hygiene etc.). Nur in Ausnahmefällen werden Veranstalter oder Einrichtungen gefördert die bereits eine öffentliche Förderung von 50% oder mehr aufweisen.