Verbesserungen bei der gewerblichen RWP-Förderung
Nur Anträge, die bis zum 30.09.2021 gestellt werden, können noch rechtzeitig bewilligt werden!
Die Corona-Pandemie stellt bundesweit die regionale Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Aus diesem Grunde wurde die Richtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) gewerblich geändert und Hürden herabgesetzt. Die Richtlinie ist auf alle Anträge anzuwenden, die bis zum 31.12.2021 entschieden werden.
Folgende Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie haben sich ergeben:
- Bei Arbeitsplatz schaffenden Erweiterungen reicht künftig ein Arbeitsplatzzuwachs von 5 % auf den Arbeitsplatzbestand (zuvor 10%). Daher wurde die Arbeitsplatz sichernde Erweiterung gestrichen.
- Die Kostenbegrenzung (Nr. 5.2.4 der Richtlinie) ist deutlich erhöht worden (500.000 € bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen, 300.000 € bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen).
- Im Anwendungsbereich der „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ und im Anwendungsbereich der „De-minimis-Verordnung“ werden sowohl in C-Fördergebieten als auch in D-Fördergebieten nach Maßgabe der jeweiligen Höchstbeträge (max. 1.800.000 € Gesamtbetrag nach der Kleinbeihilfenregelung bzw. max. 200.000 € Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren nach der de-minimis-Verordnung) folgende Förderhöchstsätze gewährt (sh. Nr. 5.3.3 der Richtlinie):
Kleine Unternehmen 50%; o Mittlere Unternehmen 40 %, o große Unternehmen 30 %.
Der maximale Durchführungszeitraum wurde von 36 Monaten auf 42 Monate ausgedehnt.
Da die aktuelle Gebietskulisse am 31.12.2021 ausläuft, regelt die Richtlinie in Nr. 7.3, dass über Förderanträge grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung zu entscheiden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antrag vollständig (d.h. mit allen beizubringenden Auskünften, Erklärungen und Nachweisen) vorgelegt wird. Bewilligungen können bis spätestens 30.12.2021 ausgesprochen werden.
Über Anträge, die nach dem 30.09.2021 gestellt bzw. vervollständigt werden, kann nur in Ausnahmefällen und im Rahmen der verfügbaren Bewilligungskapazitäten entschieden werden.
Ihre Ansprechpartnerin: Iris Przygodda
Telefon: 0231-50 29 233
E-Mail: iris.przygodda@stadtdo.de