Die nächsten Lockerungen für Dortmund: Was ändert sich bei Erreichen der Inzidenzstufen 2 und 1?

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Stadt DO

In Dortmund wird morgen (Freitag), 11. Juni die Inzidenzstufe 2 erreicht – die Inzidenzwerte sind dann also stabil unter 50. Bereits am Sonntag, 13. Juni gilt sowohl in Dortmund als auch für das Land NRW voraussichtlich Inzidenzstufe 1 (stabile Inzidenzwerte unter 35). Daraus ergeben sich für Dortmund weitere Lockerungen.

Unberührt davon bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in viel frequentierten öffentlichen Bereichen. Eine Maskenpflicht gilt voraussichtlich noch bis 21. Juni

- auf den Fußgängerzonen innerhalb des Wallrings der Dortmunder City von 9 bis 20 Uhr;

- auf der Münsterstraße (von der Einmündung Priorstraße bis zur Kreuzung Mallinckrodtstraße) sowie auf dem Nordmarkt von    9  bis 20 Uhr;

- in den Fußgängerzonen der Stadtteilnebenzentren von 9 bis 20 Uhr;

- samstags, sonn- und feiertags von 12 bis 20 Uhr auf den Wegeflächen von Phoenix See, Westpark, Fredenbaumpark, Botanischer Garten Rombergpark, Hoeschpark, Revierpark Wischlingen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen in oder auf Kraftfahrzeugen, Fahrrad- und Rollerfahrende.

 

Lockerungen bei einer Inzidenzstufe 2 (unter 50)

Im öffentlichen Raum dürfen ohne Mindestabstand wieder Personen aus drei Hausständen ohne Personenbegrenzung bzw. bis zu 10 Personen mit Negativtest unabhängig von der Zahl der Hausstände zusammenkommen.

Westfalenpark

Im Westfalenpark öffnet das Kindermuseum mondo mio! ohne vorherige Terminbuchung, aber mit einfacher Rückverfolgbarkeit.

Sport

Kontaktsport im Freien ist möglich mit max. 25 Personen mit Negativtest und Kontaktdatenerfassung. In der Halle dürfen max. 12 Sportler*innen mit Negativtest miteinander trainieren. Umkleiden, Duschen und  Gemeinschaftsräume auf Sportanlagen können – unter Beachtung der Hygieneregeln und des Mindestabstandes – wieder genutzt werden.

Kontaktloser Sport ist im Freien ohne Personenbegrenzung erlaubt. In der Halle ebenfalls, allerdings ist hier noch ein Negativtest erforderlich. In beiden Fällen müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Noch nicht erlaubt ist hochintensives Ausdauertraining.

Wer einen Negativtest vorweist, darf auch im Fitnessstudio trainieren.

Der Zutritt für Zuschauer*innen zu Sportanlagen im Freien ist begrenzt auf ein Drittel der Kapazität, max. aber 1.000 Besucher*innen, die einen Negativtest benötigen. Sie erhalten fest zugewiesene Sitzplätze im Schachbrettmuster oder müssen an Stehplätzen die Mindestabstände einhalten. Zur besonderen Rückverfolgbarkeit müssen die Kontaktdaten sitz-/stehplatzscharf erfasst werden.

Unter den gleichen Bedingungen dürfen in Sporthallen dürfen max. 500 Besucher*innen zuschauen.

Hallenbäder und Freibäder dürfen wieder für alle Besucher*innen öffnen, haben allerdings eine Personenbeschränkung. Nötig für den Besuch ist ein Negativtest. Die Schwimmausbildung ist in Hallenbädern mit bis zu 20 Kindern erlaubt, in Freibädern mit bis zu 30 Kindern.

In Dortmund werden die städtischen Hallenbäder (Südbad, Westbad und Nordbad) voraussichtlich am Mittwoch, 16. Juni wieder öffnen. Dazu wird derzeit ein Online-Reservierungssystem aufgesetzt. Die vereinsgeführten Bäder in Aplerbeck, Eving und Scharnhorst öffnen ab Montag, 14. Juni, das Bad in Hörde schon am 11. Juni für die Öffentlichkeit. Für die von der Sportwelt Dortmund betriebenen Bäder in Brackel, Mengede und Lütgendortmund ist die Öffnung frühestens für den 15. Juni geplant. Ausnahme ist das Hallenbad Hombruch, das derzeit wegen statischer Probleme nach der Dachsanierung noch nicht für die Nutzung freigegeben ist.

Jugendfreizeitstätten

Feste Gruppen von bis zu 30 jungen Menschen dürfen sich im Freien treffen. In geschlossenen Räumen dürfen Angebote für feste Gruppen von bis zu 20 jungen Menschen gemacht werden. Die Jugendlichen sowie Betreuenden benötigen in den Räumlichkeiten den Nachweis eines Negativtests (Schulbescheinigung ist ausreichend, die Kontaktdaten müssen erfasst werden).

Kultur

Die Spaziergänge zur Kunst im öffentlichen Raum starten wieder. Die Museen können Führungen durch ihre Ausstellungen anbieten.

 

Weitere Lockerungen bei einer Inzidenzstufe 1 (unter 35)

Ab Inzidenzstufe 1 dürfen Personen aus fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung bzw. bis zu 100 getestete Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände ohne Mindestabstand zusammentreffen.

Westfalenpark

Im Westfalenpark kann das Kindermuseum mondo mio! ohne vorherige Terminbuchung öffnen. Weiterhin müssen die Daten der Besucher*innen erhoben werden, und es besteht Maskenpflicht.

Im Westfalenpark können Veranstaltungen mit max. 1.000 Zuschauer*innen entweder ohne Mindestabstände, aber mit Negativtest oder mit Mindestabstand, dafür ohne Negativtest stattfinden.

Bei mehr als 1.000 Zuschauer*innen sind Mindestabstände, Negativtests und ein gesondertes Hygienekonzept erforderlich. Mindestabstände können durch eine Sitzplatzbelegung im Schachbrettmuster gewährleistet werden, bei Stehplätzen an Stehtischen gelten die bekannten Kontaktbeschränkungen. In allen Fällen müssen die Kontaktdaten sitz-/stehplatzscharf erfasst werden.

Sport

Im Sport ist bei einer Inzidenz von stabil unter 35 Folgendes erlaubt:

  • Kontaktsport im Freien sowie in Gebäuden/Hallen mit max. 100 Personen, deren Kontaktdaten festgehalten werden müssen.
  • Im kontaktlosen Sport: hochintensives Ausdauertraining mit max. 15 Personen mit Mindestabstand innerhalb vollständig durchlüfteter Räume bei einfacher Rückverfolgbarkeit.
  • Zutritt für Zuschauer*innen zu Sportanlagen im Freien, jedoch begrenzt auf ein Drittel der Maximalkapazität der Anlage. Die Besucher*innen sitzen auf fest zugewiesenen Sitzplätzen im Schachbrettmuster oder halten auf Stehplätzen die Kontaktbeschränkungen ein. Die Kontaktverfolgung erfolgt sitz- bzw. stehplatzscharf.
  • In Sportanlagen in Innenräumen dürfen max. 1000 Besucher*innen mit Negativtest auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen die Spiele verfolgen. Auch hier gilt eine Begrenzung auf ein Drittel der Maximalkapazität der Anlage; die Verteilung der Sitz-/Stehplätze und die Kontaktverfolgung funktioniert genauso wie im Freien.

Für Hallenbäder ergeben sich keine Veränderungen; Freibäder dürfen wieder ohne Negativtest besucht werden. Dabei gilt eine Personenbegrenzung.

Seniorenbegegnungsstätten

Die Begegnungszentren für Senior*innen werden in der kommenden Woche wieder starten. Die Stadt Dortmund hat sich mit AWO, Caritas, Diakonie, DRK, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband sowie den weiteren Akteuren der offenen Senior*innenarbeit auf ein Regelwerk verständigt. Besucher*innen der Begegnungsstätten müssen sich im Vorfeld telefonisch anmelden und sollten dabei auch angeben, ob sie genesen, vollständig geimpft oder getestet sind. In den Räumen der Begegnungsstätten gilt Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske), solange nicht gegessen oder getrunken wird. Bei Angeboten unter freiem Himmel ist eine Alltagsmaske ausreichend.

Jugendfreizeitstätten

Im Freien dürfen feste Gruppen von bis zu 50 jungen Menschen zusammenkommen. Ein Negativtestnachweis ist nicht mehr nötig. In geschlossenen Räumen sind Angebote in festen Gruppen mit bis zu 30 jungen Menschen erlaubt (ohne Negativnachweis). Die einfache Rückverfolgbarkeit muss drinnen und draußen sichergestellt werden.

Kultur

Die Dachterrasse des Dortmunder U öffnet. Auf dem Vorplatz des Dortmunder U startet am 16. Juni der „Sommer am U“.

 

Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff