Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen - ab sofort Registrierung möglich
Ab sofort können sich Kulturveranstalter*innen unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren.
Mit dem Sonderfonds stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von Konzerten, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und vielen anderen kulturellen Veranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen. Der Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.
Die Wirtschaftlichkeitshilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021. Die Ausfallabsicherung gilt für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Sie trägt bis zu 80 Prozent der tatsächlich erlittenen, veranstaltungsbezogenen Ausfallkosten. Auch für Kulturveranstaltungen mit weniger als 2.000 Gästen wird es eine Ausfallabsicherung geben. Sollte eine bereits für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Kulturveranstaltung aufgrund steigender Infektionszahlen nicht stattfinden können, erhalten die Veranstalter ebenfalls eine Entschädigung. Anträge werden am Veranstaltungsort gestellt.
Mit der Registrierung einer Veranstaltung muss auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept vorgelegt werden. Für Fragen zur Antragstellung steht den Veranstaltern eine bundesweite Service-Hotline unter 0800 6648430 oder per der E-Mail service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de zur Verfügung.