Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige Förderung
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestartet. Sie gilt
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
In Gebäuden steckt großes Energiesparpotenzial: Etwa 25 % unseres CO2-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energieversorgung an. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung deshalb beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen.
Ein zentraler Punkt: Die KfW-Förderung in diesem Bereich wird jetzt unter einem Dach zusammengefasst – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt.
Ein Beispiel: Wird ein Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude saniert oder ein frisch saniertes Effizienzgebäude gekauft, kann dieses Vorhaben mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss (je nach Wahl) gefördert werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes und beträgt 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro.
Ein weiteres Plus: Es wird leichter, die Förderung zu beantragen. Ab sofort ist nur noch ein einzigen Antrag zu stellen – darin enthalten sind auch die Fachplanung und Baubegleitung.
Weitere Informationen finden Sie hier.