Anerkennungsprämie für Buchhandlungen
Ob durch kontaktlose Abholstationen, Fahrradkuriere oder digitale Buchpräsentationen – viele Buchhändlerinnen und Buchhändler haben auch unter schwierigen Pandemiebedingungen Wege gefunden, den Zugang zu Büchern und Lesestoff vor Ort aufrechtzuerhalten. Zuweilen ist es ihnen sogar gelungen, eine neue Leselust zu wecken.
Um Buchhandlungen zu stärken, die sich während der Pandemie in besonderer Weise um das Kulturgut Buch verdient gemacht haben, lobt die Staatsministerin jetzt einmalig bis zu 1.030 Anerkennungsprämien aus. Diese sollen Ausgaben ermöglichen, die für den weiteren Geschäftsbetrieb notwendig sind oder der Buchbranche zugutekommen. Zugleich sollen sie dabei helfen, die Buchhandlungen als lebendige Kulturorte zu erhalten. Zehn Millionen Euro stehen dafür im Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR zur Verfügung.
So funktioniert's:
- Bewerbungen sind zwischen dem 15. September 2021 und dem 15. Januar 2022 möglich.
- Die Buchhandlung muss ihren Sitz oder Niederlassung in Deutschland haben und in den Jahren 2019 und 2020 unter 10 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt haben, der zu mindestens 50 Prozent aus Buchverkäufen erwirtschaftet wurde. Außerdem sollte die Buchhandlung durch besonderes Engagement für die Kultur herausragen.
- Eine Mitgliedschaft im Börsenverein ist nicht nötig.
- Es werden Prämien in Höhe von 8.000, 15.000 und 25.000 Euro ausbezahlt. Die Höhe der jeweiligen Prämie richtet sich nach der erreichten Punktzahl. Nähere Hinweise zum zugrundeliegenden Punktesystem finden Sie in den FAQs.
- Ende Februar 2022 werden die 1.030 prämierten Buchhandlungen informiert.
- Die Prämie wird ab dem 1. März 2022 ausgezahlt und muss in den Betrieb investiert werden.
Weitere Informationen:
https://www.boersenverein.de/beratung-service/neustart-kultur/anerkennu…
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin…