Neue Coronaschutzverordnung ab 01.10.2021
Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen an. Danach gilt ab dem 1. Oktober 2021 unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristigen Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter.
Die aktuellen Regelungen, Ge- und Verbote können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.
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Erstellt am
Samstag, 2. Oktober 2021 - 13:51
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