Stille Feiertage im November stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz

Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weist darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW die folgenden stillen Feiertage besonders geschützt sind:

  • Der Allerheiligentag (01.11.2021)
  • Der Volkstrauertag (14.11.2021) 
  • Der Totensonntag (21.11.2021)

An diesen stillen Feiertagen sind zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten:

  1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 – 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 – 13 Uhr.
  2. Sportliche u.ä. Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, von 5 – 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 – 13 Uhr.
  3. Der Betrieb von Spielhallen u.ä. Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 – 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 – 13 Uhr.
  4. Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 – 18 Uhr.
  5. Alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 – 18 Uhr.

Wer unsicher ist und wissen möchte, ob seine geplanten Aktivitäten oder Veranstaltungen unter die genannten Punkten fallen, wendet sich bitte an die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten (Sonn- und Feiertagsschutz) unter der Telefonnummer (0231) 50 – 2 55 69.

Autor*in
Sylvia Tiews