„Gestärkt durch die Krise“ - Neuer Programmzweig von unternehmensWert:Mensch

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Das Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der betrieblichen Gestaltung des Wandels der Arbeitswelt. Der neue Programmzweig „Gestärkt durch die Krise“ nimmt dabei die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie zum Anlass, um Betriebe krisensicher aufzustellen. Die Unternehmen sollen eine widerstandsfähige und innovationsbereite Unternehmenskultur etablieren können, um die COVID-19-Pandemie und deren Folgen gut und nachhaltig zu meistern, aber auch auf künftige Krisen besser vorbereitet zu sein.

Im Fokus des neuen Programmzweigs „Gestärkt durch die Krise“ stehen der Aufbau und die Stärkung organisationaler Resilienz. Die Pandemie hat gezeigt, wie Betriebe in kürzester Zeit auf tiefgreifende Veränderungen reagieren mussten, etwa auf Kontaktbeschränkungen und die Verlagerung von Arbeit ins Home-Office. Gleichzeitig hat sie den Strukturwandel in der Arbeitswelt massiv beschleunigt. Digitalisierung sowie zeit- und ortsflexibles Arbeiten werden über die Pandemie hinaus weiterbestehen und zunehmend zum Arbeitsalltag gehören.

Mit der geförderten Beratung im neuen Programmzweig werden kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, ihr Krisenmanagement zu verbessern und die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Veränderungen der Arbeitsorganisation und Unternehmenskultur zu identifizieren, mitzugestalten und zu etablieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Chancen der virtuellen Kommunikation, der Personalführung auf Distanz sowie von Home-Office-Lösungen.

Das Beratungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Die Förderung beträgt 80 Prozent und es werden maximal fünf Beratungstage (Kosten pro Beratungstag max. 1.000 €) gefördert. Die Prozessberatungen müssen zum 30.11.2022 abgeschlossen sein und können nur von einem*r autorisierten Berater*in durchgeführt werden. Das Programm kann bis zu dreimal in Anspruch genommen werden. So kann ein Unternehmen zum Beispiel im ersten Beratungsprozess gemeinsam mit den Beschäftigten einen Krisenplan entwickeln. In einem weiteren Beratungsprozess können dann ggf. die Potenziale für die Einführung und Umsetzung von Homeoffice und digitaler Arbeitslösungen erschlossen werden. Ein Beratungszyklus darf nicht länger als drei Monate dauern.

Die Europäische Union fördert in Deutschland zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Programme und Projekte als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie, finanziert aus der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) im Rahmen von NextGenerationEU.

Kontakt:

Wirtschaftsförderung Dortmund
Antje Rothenberg

firmenberatung@stadtdo.de
F
0231/ 50 2 62 97

Autor*in
Antje Rothenberg