BMBF-Förderaufruf: „Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“ - Zweite Wettbewerbsrunde: Gesundheit, Führung und Kreislaufwirtschaft

Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ ( Zukunft der Wertschöpfung) und liefert strategische Beiträge zur Mission „Nachhaltiges Wirtschaften“ der Hightech Strategie der Bundesregierung. Das Programm adressiert gleichermaßen technologische und soziale Innovationen. Es fördert Innovationen in Betrieben, um technischen ­Fortschritt auch für soziale Innovationen und neue Arbeitsprozesse zu nutzen sowie durch ein Miteinander der Sozialpartner voranzubringen. Die Verwertbarkeit für Unternehmen, Organisationen und Beschäftigte und damit die Ent­faltung einer gesellschaftlich relevanten Wirkung ist ein wesentliches Ziel.

Ziele und Themenfelder:

Zweck dieser Förderrichtlinie ist es, arbeitswissenschaftliche Konzepte, Methoden und Instrumente für eine nachhaltige Arbeitsgestaltung zu erarbeiten, die der hohen Dynamik von Wertschöpfungssystemen und von betrieblichen Bedingungen Rechnung tragen.

Es ist vorgesehen, regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung zu den nachfolgenden drei Themenfeldern für eine Dauer von fünf Jahren zu fördern:

  1. Arbeit flexibel und präventiv gestalten
  2. Innovative Führungskulturen in Unternehmen implementieren
  3. Kompetenzen für die Kreislaufwirtschaft entwickeln

Wer wird gefördert?

Gefördert werden anwendungsorientierte Verbundprojekte, die das Zusammenwirken von Hochschulen, Unternehmen, Sozialpartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteursgruppen erfordern. Sie werden die geforderten neuen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsforschung für Unternehmen und Beschäftigte erarbeiten sowie diese in die Hochschulausbildung einbringen. Die Verwertbarkeit der Ergebnisse, ihre hohe Übertragbarkeit sowie die Einbindung von regionalen Partnern und Strukturen, die den intensiven Transfer unterstützen, muss untersucht und herausgestellt werden. Daran anschließend ist ein Geschäftsmodell zu entwickeln, das zur Verstetigung der Transferleistungen beitragen wird.

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kammern, Verbände sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Beteiligung von KMU an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht.

Antragsverfahren und weitere Informationen:

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31. Mai 2022 eine vom Einreicher der Projektskizze zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze mit dem Stichwort „Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“ in elektronischer und schriftlicher Form vorzulegen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Projektträger Karlsruhe (PTKA). Zentrale Ansprechpartnerin, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist

Frau Anika Hügle
Telefon +49 (0) 721/608-25958
E-Mail: 
anika.huegle@kit.edu

Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Autor*in
Dr. Sarah Holzapfel