BMWK-Förderaufruf: Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie
Die Bioökonomie ermöglicht vollkommen neue Produkte und Produktionsverfahren, die auf der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, der Substitution von fossilen durch biologische Rohstoffe sowie der Nutzung von Abfällen basieren, einen Beitrag zu einer zirkulären Bioökonomie leisten und Treiber für eine geschlossene sowie klimaschonende Kreislaufwirtschaft sein werden.
Der Ausbau der industriellen Bioökonomie soll zu einer starken, wettbewerbsfähigen und innovationsoffenen Wirtschaft beitragen, den Industriestandort Deutschland stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Die Industrie in Deutschland soll Leitmarkt für und globaler Leitanbieter von industriellen biobasierten Produkten und Verfahren werden. Dazu müssen die Innovations- und Wertschöpfungspotenziale der Bioökonomie in der industriellen Anwendung und im industriellen Angebot nutzbar gemacht werden.
Diese Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt an dem Transfer biobasierter Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis an. Dazu soll demonstriert werden, dass Produkte und Prozesse, die im Labormaßstab entwickelt wurden, auch in der industriellen Praxis bestehen und skalierbar sind.
Gegenstand der Förderung
Zur Weiterentwicklung der industriellen Bioökonomie müssen innovative Produkte und Verfahren mit hoher Wertschöpfung auf größere Volumina skaliert und in einem Maßstab erprobt werden, der die praxisnahe Optimierung aller Prozessschritte zulässt. Gefördert werden die dafür notwendigen Entwicklungsschritte, die insbesondere die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen voraussetzen.
Hierzu sind drei unterschiedliche Bausteine vorgesehen:
Baustein A fördert Startups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen bei der Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie.
Baustein B soll Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Purpose-Demonstrationsanlagen in Deutschland sowie damit zusammenhängende weitere vorbereitende Tätigkeiten anstoßen.
Mit Baustein C soll die Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze bis zum TRL 8 gefördert werden. Für die Unterstützung des regionenbezogenen und überregionalen sowie bundesländerübergreifenden Transfers ist darüber hinaus eine Förderung von neuen Innovationsclustern (anwendungsnahe Innovationszentren) vorgesehen, die dabei unterstützen, neue skalierte biobasierte Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze zu integrieren.
Antragsberechtigt sind:
Baustein A: Startups, KMU sowie mittelständische Unternehmen mit maximal 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die Produkt- oder Prozessentwicklungen in der industriellen Bioökonomie in bestehenden Demonstrationsanlagen anstreben.
Baustein B: Gewerbliche Unternehmen jeder Größe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die bestrebt sind, bereits im Rahmen der experimentellen Entwicklung erprobte Produkte oder Verfahren in einer längerfristigen Testphase zur Marktreife weiterzuentwickeln und prozesstechnisch zu optimieren und dafür den Bau einer Demonstrationsanlage planen.
Baustein C: Verbünde entlang regionaler industrieller Wertschöpfungsketten oder -netze bestehend in erster Linie aus Industrieunternehmen, die bestrebt sind, skalierte biobasierte Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze zu integrieren, Großunternehmen insbesondere im Verbund mit KMU, Managementeinrichtungen (z. B. Innovationsagenturen, Technologiezentren, Verbände, Vereine, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Kammern und Einrichtungen der regionalen Wirtschaftsförderung), welche die Innovationscluster organisieren.
Antragsberechtigt (für alle drei Bausteine) sind auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland, sofern sie Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung sind.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Skizzenvorlage. Dabei sind die Skizzen jeweils zum 1. März und zum 30. Juni eines Jahres einzureichen. Letztmalig ist eine Einreichung zum 30. Juni 2024 möglich. Ein entsprechender Link zur Einreichung ist unter https://www.bmwi.de/industrielle-biooekonomie verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.