Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken - NRW-Digitalzuschuss Handel

Die Landesregierung möchte erreichen, dass der stationäre Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzt und im zunehmenden Wettbewerb – insbesondere mit dem Onlinehandel – gestärkt wird. Der Unterstützungsbedarf in der Branche ist weiterhin groß. Viele Händlerinnen und Händler können notwendige Digitalisierungsschritte nur schwer allein finanzieren. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet daher zur Unterstützung des stationären Einzelhandels einen weiteren Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken - NRW-Digitalzuschuss Handel“.
Das Förderprogramm wendet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel. Antragstellende können jeweils eine Maßnahme auswählen, um das Geschäftsmodell unter Berücksichtigung von Digitalisierungsansätzen weiterzuentwickeln.
Die Förderhöhe ist auf maximal 2.000 € begrenzt.

Es kann gefördert werden in folgenden Bereichen:
- Software-Lizenzen / Digitale Tools
- Ausstattung zur Produktfotografie
- Digitale Hardware am Point of Sale
- Abholstation
- Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
- Weiterbildungsmaßnahmen

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Förderaufruf und der FAQ-Liste: https://www.digihandel.nrw/der-aktuelle-foerderaufruf/faqs Projektträger Jülich (PtJ) ist zuständig für die Beratung zu inhaltlichen und fördertechnischen Fragestellungen im Vorfeld und fungiert als Bewilligungsstelle: https://www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel_2021

Autor*in
Iris Przygodda