NRW.BANK.Universalkredit (flexibel) - Besondere Förderung für die von der Unterbrechung der A 45 betroffene Region Südwestfalen für KMU
Die erwartete langzeitige Sperrung der Talbrücke Rahmede führt zu dauerhaften Einschränkungen am Wirtschaftsstandort Südwestfalen und belastet die Unternehmen in erheblichem Maße. Die NRW.BANK hat gemeinsam mit dem Land NRW den NRW.BANK.Universalkredit (flexibel) um eine besonders zinsgünstige und mit einem Tilgungsnachlass versehene Fördervariante erweitert. Diese soll, die von der Unterbrechung der A 45 betroffenen gewerblichen Unternehmen unterstützen, um die mit der Sperrung der Rahmede-Brücke einhergehenden Nachteile zumindest anteilig auszugleichen.
Antragsberechtigt sind betroffene kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition inkl. Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstandort im folgenden Gebiet: Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna, Stadt Hamm, Stadt Dortmund.
Als Nachweis der Betroffenheit genügt es, dass die Unternehmen ihrer jeweiligen IHK oder HWK in dem o. g. Gebiet schriftlich darlegen, dass sie seit der Brückensperrung (02. Dezember 2021) Umsatzeinbußen (mind. 20%) oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten (mind. 20%) haben (Vergleichsbasis: Mittelwert der letzten drei Monate vor Brückensperrung im Vergleich zum Mittelwert der letzten drei Monate vor Antragstellung) und die jeweilige HWK oder IHK dies bestätigen. Mit dieser Bestätigung kann das Unternehmen die Förderung über seine Hausbank beantragen.
Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel zur Minderung der Belastung (u. a. höhere Lieferkosten) bzw. zur Verbesserung der Unternehmenssituation. In der Fördervariante „Förderung Rahmede-Brücke“ werden Darlehen von i. d. R. bis zu 2 Mio.€ mit flexible Laufzeiten von 3 bis zu 10 Jahren und bis zu 5 Tilgungsfreijahren als Ratendarlehen oder endfällig angeboten. Ergänzend zu den zinsvergünstigten Konditionen (aktuell z. B. 3 Jahre 0,01 % und 10 Jahre 0,40 % für den EKN) ist das Darlehen mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 20% der Darlehenssumme, max. 100 T€, je Unternehmen ausgestattet. Der Tilgungsnachlass wird nach zweckentsprechendem Einsatz der Fördermittel und Bestätigung der Mittelverwendung seitens der Hausbank dem Darlehenskonto gutgeschrieben und wirkt sich grds. Laufzeit verkürzend aus.
Darlehen, die von Unternehmen, die die o. g. Vorgaben erfüllen, im Zeitraum vom 02. Dezember 2021 bis zum 11. März 2022 aufgenommen wurden und dem genannten Verwendungszweck dienen, können mit diesem Angebot umgeschuldet werden.
Optional kann für Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind ab 25 T€ eine 50 %ige Haftungsfreistellung der NRW.BANK beantragt werden sowie auch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW.
Das Angebot ist bis zum 31.Dezember 2023 befristet.
Informationen zum Förderprogramm NRW.BANK.Universalkredit finden Sie auf unserer Homepage www.nrwbank.de.
Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner der NRW.BANK gerne zur Verfügung. Diese erreichen Sie montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgender Rufnummer: 0211-91741-4800 Service-Center.