KfW-Information: Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Förderung bis Jahresende beantragen
Den Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441) können Sie voraussichtlich bis Dezember 2022 beantragen. Dann werden die Fördermittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag frühzeitig zu stellen.
- Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- Für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- Zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
- Für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Link zu den Programminformationen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/?redirect=681408
Liste der geförderten Ladestationen:
ttps://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/?redirect=681408
So funktioniert´s im KfW-Zuschussportal:
ttps://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-im-Unternehmen/?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.27-07-2022.1355645