Mehr als nur ein Beratungsprogramm: Programmfamilie Potentialberatung

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Das Beratungsprogramm Potentialberatung NRW hat sein Angebot um die Programmzweige „Transformationsberatung NRW“ und „Neustartberatung NRW“ erweitert. Nunmehr  gibt es folgende Mitglieder:

  • Potentialberatung NRW
  • Transformationsberatung NRW
  • Neustartberatung NRW                                                    

Das Förderprogramm Potentialberatung NRW bietet Unternehmen einen Handlungsrahmen, um auf die vielfältigen Herausforderungen etwa durch Globalisierung, technische Veränderungen, Fachkräftebedarf zu reagieren. Ziel ist es, u.a. die Arbeits- und Produktionsbedingungen optimal herzustellen. Die Beratung mit max. 8 Beratungstagen muss in bestimmten Handlungsfeldern erfolgen.

Die Transformationsberatung NRW orientiert sich am Thema Green Economy. Unternehmen werden mit max. 12 Beratungstagen dabei unterstützt die Wandlung und den Übergang für ein klimaneutrales und digitales Wirtschaften individuell in dem Betrieb zu gestalten. Viele Freiräume zur konkreten, betriebsindividuellen Ausgestaltung einer entsprechenden Unternehmensstrategie werden Betrieben eröffnet.

Die Neustartberatung NRW können Unternehmen beanspruchen, wenn in den letzten 6 Monaten eine Anzeige gemäß § 17 Kündigungsschutzgesetz gestellt wurde. Mit der Neustartberatung soll den verbliebenen Beschäftigten mit maximal zwei weiteren Beratungstagen geholfen werden, Sicherheit und Orientierung in der Veränderung zu geben. Die Beratung soll zugleich Offenheit für den zukünftigen Veränderungsprozess mit Hilfe einer Potential- oder Transformationsberatung ermöglichen.

Begleitet wird der Beratungsprozess in allen drei Programmzweigen durch ein externes Beratungsunternehmen. Gemeinsam mit Führungsebene und Beschäftigten des Betriebs werden Handlungsbedarfe aufgedeckt sowie Lösungsansätze und notwendige Veränderungsschritte erarbeitet. Dieses Vorgehen wirkt sich auf die Unternehmenskultur aus, indem es die Mitwirkung, Motivation, Selbstverantwortung und Lernprozesse unterstützt. Die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden werden gestärkt.

Gefördert werden 40% der notwendigen Ausgaben für 1 bis max. 12 Beratungstage, je nach Programmzweig unterschiedlich, höchstens 400 Euro pro Beratungstag. Das Angebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen mit mindestens 10 Beschäftigten. Das Beratungsprogramm kann auch von Unternehmen in Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Alle Programmzweige fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Autor*in
Antje Rothenberg