Stille Feiertage im November
Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weist auf die stillen Feiertage im November hin:
- Allerheiligentag, 1. November
- Volkstrauertag, 13. November
- Totensonntag, 20. November
Diese Tage sind als stille Feiertage geschützt. Das bedeutet:
An diesen stillen Feiertagen sind zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr
- sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr
- der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr
- musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 bis 18 Uhr
- alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 bis 18 Uhr
Sollten Betreiber*innen in Zweifelsfällen noch Fragen zum Sonn- und Feiertagsschutz haben, können sie sich an die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten wenden: (0231) 50 – 2 55 69.
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Erstellt am
Montag, 17. Oktober 2022 - 11:16
Autor*in
Sylvia Tiews