Stille Feiertage im November

Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weist auf die stillen Feiertage im November hin:

  • Allerheiligentag, 1. November
  • Volkstrauertag, 13. November
  • Totensonntag, 20. November

Diese Tage sind als stille Feiertage geschützt. Das bedeutet: 
An diesen stillen Feiertagen sind zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 bis 18 Uhr
  • alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 bis 18 Uhr

Sollten Betreiber*innen in Zweifelsfällen noch Fragen zum Sonn- und Feiertagsschutz haben, können sie sich an die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten wenden: (0231) 50 – 2 55 69.

Autor*in
Sylvia Tiews