Förderprogramm "NICHT-ÖFFENTLICHE SCHNELLLADEINFRASTRUKTUR FÜR GEWERBLICHE UNTERNEHMEN"

Als Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU) können Sie einen Förderantrag für die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur zur Ladung der firmeneigenen Flotte auf ihrem Firmengelände beantragen. 

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von 20 %. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Durch die Förderquoten ergeben sich daraus Förderhöchstbeträge in Abhängigkeit vom Antragsteller und der Ladeleistung (bis 149 kW oder größer/gleich 150 kW). Die einzelnen Anträge sind auf einen Gesamtbetrag von 5 Mio. € begrenzt. Die Erläuterung der Förderbeträge finden Sie auch im Förderaufruf sowie in den FAQ: https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur

Zur Antragstellung benötigen Sie eine Übersicht der Standorte, der Anzahl der Ladepunkte und die geplante Nennladeleistung. Informationen zu geeigneten Einrichtungen und den technischen Voraussetzungen, die zu beachten sind, können auf der Homepage heruntergeladen werden.

Des Weiteren benötigen Sie einen Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug oder ein vergleichbares Dokument, und falls zutreffend, eine ausgefüllte KMU Erklärung. Ein Formblatt dafür können Sie auf der Homepage herunterladen.

Hier der Link zu weiteren Informationen: https://lis.ptj.de/antragseinreichung

Autor*in
Iris Przygodda