Bewirtung auf öffentlichen Parkplatzflächen: Informationsveranstaltung für Gastronomen

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Ab 2024 ist es Gastronomiebetrieben erlaubt, auf öffentlichen Parkplatzflächen im Rahmen einer Sondernutzung Außengastronomie zu betreiben.  

Wichtigste Voraussetzung: Dies gilt ausschließlich in Tempo-30-Zonen bei Straßen mit jeweils einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung. Die Begrenzung der Außengastronomie wird durch die jeweilige Frontbreite des Lokals oder Geschäftes begrenzt. Um auch den Fußgängern ausreichend Platz zu geben, ist eine Gehwegbreite von 2 Metern sicher zu stellen.

Anträge für eine Sondernutzung sind an das Ordnungsamt der Stadt Dortmund zu stellen. Dabei handelt es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, die auch von den Gegebenheiten vor Ort abhängt. So müssen die Antragsteller ein Formular mit den wichtigen Daten ausfüllen und eine Skizze einreichen, die die Planungen für die Außengastronomiefläche verdeutlicht.

Anmeldungen dazu sind ab sofort möglich unter Bewirtung auf öffentlichen Parkplatzflächen: Informationsveranstaltung für Gastronomen | Wirtschaftsförderung Dortmund (wirtschaftsfoerderung-dortmund.de)

Autor*in
Michaela Franzes