Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einreichung von Interessenbekundungen für das Programm „ TEP"- Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten, Perspektiven öffnen
Eine qualifizierte Berufsausbildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Integration in den Arbeitsmarkt. Vor allem Menschen mit Familienverantwortung haben es aber oftmals besonders schwer, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren. In dieser Situation bietet eine Ausbildung in Teilzeit neue Wege, um erfolgreich in den Beruf einzusteigen. Die Teilzeitberufsausbildung eröffnet auch Unternehmen die Chance, dem wachsenden Fachkräftebedarf zu begegnen und Auszubildende zu gewinnen.
Damit der Übergang in Teilzeitausbildung gelingen kann, fördert das Land mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds auch in der ESF-Förderphase 2021-2027 jährlich wieder bis zu 452 Teilnehmerplätze zur Anbahnung von Teilzeitberufsausbildungen. Projektanträge für die Durchführung können bis zum 27. August 2024 gestellt werden.
Die unter diesem Aufruf geförderten Projekte werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert. Maßgeblich für die Gewährung einer Zuwendung ist die Landeshaushaltsordnung NRW, die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie die geltende ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 inklusive der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (ANBest-ESF). Die geltende ESF-Förderrichtlinie 2021- 2027 inklusive der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen ist auf der Internetseite unter https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag zu finden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet
Frau Viktoria Berntzen tel.02303- 271890 mail. v.berntzen@wfg-kreis-unna.de
Frau Tina Riedel tel. 0231-5010836 mail. triedel@stadtdo.de