Potentialberatung NRW
Das Förderprogramm „Potentialberatung“ wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Seit dem 01.01.2024 werden keine Beratungsschecks mehr ausgegeben. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden.
Digitalisierung und wirtschaftlicher Wandel verlangen von Betrieben und den Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Entwicklungsbereitschaft.
Das Förderprogramm Potentialberatung NRW ist ein vielfach bewährtes Angebot in NRW und unterstützt Unternehmen dabei, die Potentiale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben. Ziel ist es, u.a. die Arbeits- und Produktionsbedingungen optimal herzustellen. Die Potentialberatung setzt auf Teamarbeit und schließt die Beteiligung der Beschäftigten immer mit ein. Die Beratung erfolgt in folgenden Handlungsfeldern:
- Arbeitsorganisation
- Digitalisierung
- Personalentwicklung
- demographischer Wandel
- Gesundheit
Gemeinsam mit Führungsebene und Beschäftigten des Betriebs werden - begleitet durch eine Unternehmensberatung - Handlungsbedarfe aufgedeckt, Lösungsansätze sowie notwendige Veränderungsschritte erarbeitet und später umgesetzt.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit einer/m Mitarbeitenden (vollzeitäquivalent)
Was wird gefördert?
- Beratungsleistungen für max. 8 Beratungstage innerhalb von 3 Jahren
- 40% der notwendigen Ausgaben, höchstens 400 € pro Beratungstag
Einen Erklärfilm zur Potentialberatung finden Sie hier.
Unternehmensberatungen finden Sie hier
Sofern gegenüber der Agentur für Arbeit im letzten halben Jahr eine Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) übermittelt wurde, können vor Durchführung der Potentialberatung zusätzlich zwei weitere Beratungstage für eine Neustartberatung in Anspruch genommen werden.
Das Programm Potentialberatung fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).