Aktuelles, Wissenswertes und Hilfreiches für Sie zusammen gestellt:
Wie verändern sich Personalarbeit, Unternehmenskultur und Recruiting durch Corona? Was bedeutet dies für Unternehmen, die weibliche Fachkräfte für sich gewinnen möchten, insbesondere wenn dies ein technikaffines Berufsumfeld betrifft?
Hier geht es v.a. um den § 15 und die redaktionellen Klarstellungen hinsichtlich der vollständigen Gleichbehandlung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben.
Die neueste Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der ab dem 21. Mai 2020 gültigen Fassung findet sich in Anlage 1. Die Verordnung tritt am 5. Juni 2020 außer Kraft.
Wo steht mein Unternehmen im digitalen Wandel? Anhand welcher Kriterien und mithilfe welcher Werkzeuge erhebe ich den Status-quo der Prozesse in meinem Unternehmen? Wie lassen sich diese Prozesse auf ihr Digitalisierungspotenzial überprüfen und neu modellieren? Wie lassen sich innovative Geschäftsmodelle entwickeln? Was sind aktuelle Methoden und Tools der agilen Innovationsentwicklung?
Ab dem 20.05.2020 gilt eine neue Coronaschutzverordnung (s. Anlage), die einige weitere Lockerungen für Betriebe und das öffentliche Leben enthält. Eine Reihe von Verboten bleiben jedoch bis auf Weiteres bestehen.
Überblick:
Hochzeiten: Standesamtliche Trauungen sind wieder mit Gästen möglich, die nicht direkt zur Familie oder einem zweiten Haushalt gehören. Voraussetzung bleibt der Mindestabstand. Die Gäste dürfen sich auch mit dem Hochzeitspaar vor dem Ort der Trauung treffen. Aber: Umarmungen und Händeschütteln sind weiter tabu.
Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere wiederum sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Das Bundesfamilienministerium hat reagiert und eine Reform auf den Weg gebracht, die am 07. Mai vom Bundestag beschlossen wurde.
Acht Dortmunder Betriebe geben in dieser Woche den Startschuss für mehr Familienfreundlichkeit: Fünf Betrieben starten mit diesem Thema neu, drei bereits ausgezeichnete FamUnDo Betriebe stellen sich der Rezertifizierung: ca. neun Monate lang werden sie sich am Beratungsprogramm „FamUnDo“ – Familienbewusste Unternehmen in Dortmund – beteiligen.
In Zeiten von Corona und den gegebenen Einschränkungen bietet die Wirtschaftsförderung Dortmund nun ein Treffen im virtuellen Raum. Unsere Gastgeberin ist Helga Ranft von Wörtlichkeit/Echter leben, die die Unternehmerinnen in ihrem Meeting-Raum bei einer Tasse Kaffee – leider diesmal nur unserer eigenen – empfängt und in die technischen Gepflogenheiten bei virtuellen Meetings einführt, aber auch Tipps und Tricks verrät, wie Sie souverän durch ein Meeting kommen.
Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat weitere Änderungen der CoronaSchVO vorgenommen (Anlage 1 und 2). Es hat darüber hinaus die Anlagen um die Rahmenvorgaben für Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Freibäder erweitert. Schließlich wurden auch weitere Hinweise zu Auslegungs- und Anwendungsfragen im Hinblick auf die Zulässigkeit von gastronomischen Einrichtungen nach § 14 CoronaSchVO gegeben (siehe Anlage 3).
Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung eine schnelle, faire Vertrauensschutzlösung entwickelt. Denn nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2000 Euro.
Ab Montag 11.05.2020 gilt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW (s. Anlage 1). Mit der neuen Verordnung treten eine Reihe von Lockerungen unter Beachtung von Regelungen und Vorschriften zu „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ in Kraft.